Hier finden Sie die Satzung des Waldenservereins Palmbach e. V. Sie bildet die rechtliche Grundlage unseres Vereins und informiert über seine Ziele, Aufgaben und die Organisation. Darüber hinaus enthält sie Regelungen zur Mitgliedschaft, zu den Organen des Vereins sowie zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder.
Die Vereinssatzung steht Ihnen hier zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
>> Hier finden Sie unsere Satzung vom 19.04.2024 <<
Spenden
Wir freuen uns über Ihre Spende. Unsere Bankverbindung lautet:
Sparkasse Karlsruhe, IBAN DE95 6605 0101 0108 4026 5, Kontoinhaber: Waldenserverein Palmbach e. V.
Dem Waldenserverein Palmbach e. V. wurde nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid vom 14.06.2024 des Finanzamtes Karlsruhe - Durlach, St.-Nr. 34002/20318 die Gemeinnützigkeit anerkannt. Für Spenden an den Waldenserverein Palmbach e. V. dürfen von uns gemäß § 50 Abs. 1 EStDV Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden. Seit dem 01.01.2020 gibt es für Spenden die Möglichkeit, eines vereinfachten Spendennachweis: Jede einzelne Spende mit einer Höhe bis zu 300,- Euro kann ohne Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden. Es genügt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendennachweis. Auf besonderen Wunsch senden wir ihnen auch in diesem Fall gerne eine Spendenbescheinigung zu.
